Erdbestattung, Feuerbestattung, Diamantbestattung, Baumbestattung, Seebestattung

DIE LIEBE STEUER

Die Hinterbliebenen können einige Posten der Rechnung vom Bestatter bei der Steuer angeben. Unter bestimmten Umständen können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder dies aus sittlichen und moralischen Gründen freiwillig tun und der Nachlass des/der Verstorbenen nicht ausreicht, die Bestattungskosten abzudecken.

Ist der Nachlass höher als die Beerdigungskosten, ist kein Abzug möglich. Eine Auszahlung einer vorhandenen Sterbegeldversicherung des/der Verstorbenen mindert die Beerdigungskosten.

Um die Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, können mit der Steuererklärung die Rechnungen für die Beerdigung eingereicht werden. Allerdings wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen und das Finanzamt erkennt nur eine angemessene Höhe an. Diese Grenze liegt derzeit bei 7.500 Euro.

Abzugsfähige Beerdigungskosten (Dienstleistung Bestatter)

  • Arzthonorar für Leichenschau/Todesbescheinigung
  • Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze)
  • Abwicklung aller Formalitäten,
  • Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung der/des Verstorbenen
  • Organisation der Trauerfeier/Beerdigung
  • Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Zeitungen, Briefe, Karten sowie Danksagungen)
  • Fahrtkosten des Bestatters (z.B. Erledigung der Formalitäten)
  • Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung)
  • Erstbepflanzung
  • Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung)
  • Krematorium
  • Beisetzung
  • Sargträger
  • Sterbehemd
  • Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.)
  • Überführungen
  • Überurnen
  • Friedhofsverwaltung (z.B. Nutzungsgebühr Grabstelle)
  • Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung)
  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art
  • Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr)
  • Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten)
  • Trauerredner

Weitere Ausgaben: Darlehenszinsen zur Finanzierung der Bestattung, Zahlungsrückstände des Verstorbenen, Reinigung der Wohnung des Verstorbenen

Ausgeschlossen sind:

  • Kosten für den Leichenschmaus
  • Kosten für Trauerkleidung
  • Reisekosten naher Angehöriger für die Teilnahme an der Beerdigung
  • Grabpflege
  • Erneuerung des Grabmals
  • Umbettung

Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich.

Quellen bestattungen.de, lohnsteuer-kompakt.de